Tritt- und Luftschallschutz
Es kommt leider immer wieder vor, dass bei der Errichtung von Wohnhäusern Baumängel auftreten. Dadurch können Schallbrücken, welche beispielweise auf nicht ordnungsgemäß verlegten Parkett/Laminatboden oder auf unzureichenden bzw. nicht vorhandenen Tritt- bzw. Luftschallschutz zurückzuführen sind, auftreten, welche in weiterer Folge zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen. Sofern die in den Regelwerken definierten Grenzwerte nicht eingehalten werden, können vom Bauträger/Verantwortlichen Sanierungsmaßnahmen eingefordert, oder auch finanzielle Entschädigungen, etwa durch Kaufpreisminderung, geltend gemacht werden.
Unser Unternehmen verfügt über entsprechend geschultes Personal (allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger), welches auf das Fachgebiet 20.30 (Bauakustik) spezialisiert ist und Sie gerne in Ihrem individuellen Fall untertützt.