Umweltgutachten für Parkplätze, Garagen, Tiefgaragen
Im Zuge von Genehmigungsverfahren für Parkplätze, Garagen und Tiefgaragen wird im Regelfall von der zuständigen Behörde ein Gutachten gefordert, welches gemäß den einschlägigen Richtlinien und Vorschriften zu erstellen ist. Das Gutachten stellt die Auswirkungen des Garagenbetriebs für die exponiertesten Anrainer im Bezug auf Schall sowie Schadstoffe dar und beinhaltet die Prognose der Schall-und Schadstoffimmissionen zufolge des Verkehrs, zu, innerhalb und aus der Garage sowie etwaiger Lüftungsanlagen.
Unser Ingenieurbüro verfügt über die geeignete Software, besitzt jahrelange Erfahrung auf diesem Sektor und unterstützt Sie gerne.
→ Abgase- und Luft-Schadstoffberechnungen
→ Straßenverkehrslärm
Schanigärten/Gastgärten
Bei der Neuerrichtung von Gaststätten die einen Schani-/Gastgarten für bis zu 75 Personen betreiben, ist Aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 7. Dezember 2011 eine ausreichende Wahrung der Nachbarinteressen hinsichtlich einer möglichen Lärmbeeinträchtigung durch die Behörde notwendig. Auch für bestehende Betriebe können nachträgliche Auflagen möglich werden, sofern diese zum Schutz der Nachbarn als notwendig erachtet werden.
Im Rahmen von Einzelfallbegutachtungen durch die Wiener Umweltschutzabteilung MA22 kann ein Lärmgutachten für notwendig erachtet werden.
Wir erstellen für Sie das erforderliche Lärmgutachten und stimmen dieses direkt mit der Magistratsabteilung ab.
VOLV Messungen
Arbeitnehmer sind oftmals hohen Lärm- und Vibrationsbelastungen ausgesetzt. Sind diese Belastungen zu hoch, können gesundheitliche Schädigungen und Berufskrankheiten die Folge sein. Daher wurde in der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass an allen Arbeitsstätten, Baustellen und Büros, an denen Arbeitnehmer erhöhter Lärm bzw. Vibrationsbelastung ausgesetzt sind, Evaluierungsmessungen (§6 VOLV Messungen) stattfinden müssen, sofern die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte nicht ausgeschlossen werden kann. Vibrationsbelastungen treten in Form von Hand-Arm-Schwingungen (Bohrhammer, Schlagbohrer, Motorsäge, etc.) und Ganzkörperschwingungen (Fahrzeuge) auf.
Die Grenzwerte betragen bei bei Hand-Arm-Schwingungsbelastung 5m/s² bzw. bei Ganzkörperschwingung 1,15 m/s². Grundsätzlich sind Angaben betreffend Lärm- und Vibrationsbelastung den Herstellerangaben zu entnehmen, diese stellen allerdings oftmals nicht die reale Situation im Unternehmen dar. Daher empfiehlt es sich aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gründen, die angegeben Werte zu überprüfen und bei etwaiger Überschreitung entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen. Unser Unternehmen verfügt über geeichtes und kalibriertes Messequipment sowie geschultes Messpersonal zur Durchführung von VOLV Messungen.
Industrieanlagen (Bio-Masse Heizwerke, haustechnische Anlagen, Klimaanlagen, etc.)
Bei Neuerrichtung, Modernisierung bzw. Erweiterung bestehender Industrieanlagen kann es notwendig sein, ein Umweltgutachten für die Wiener Umweltschutzabteilung (MA22) zu erstellen. Hierfür werden die Schall-emissionswerte der betreffenden Gerätschaften messtechnisch überprüft bzw. deren Schallleistungspegel ermittelt. Diese Kennwerte bilden die emissionsseitige Basis für Schallimmissionsberechnungen und dienen als Grundlage für die Erstellung entsprechender Lärmrasterkarten.
Wir führen für Sie sämtliche erforderliche Messungen und Berechnungen gem. den gültigen Regelwerken durch, erarbeiten Lösungen, um die geforderten Grenzwerte einzuhalten und erstellen für Sie in Absprache mit der MA 22 das Umweltgutachten.
Tritt- und Luftschallschutz
Es kommt leider immer wieder vor, dass bei der Errichtung von Wohnhäusern Baumängel auftreten. Dadurch können Schallbrücken, welche beispielweise auf nicht ordnungsgemäß verlegten Parkett/Laminatboden oder auf unzureichenden bzw. nicht vorhandenen Tritt- bzw. Luftschallschutz zurückzuführen sind, auftreten, welche in weiterer Folge zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen. Sofern die in den Regelwerken definierten Grenzwerte nicht eingehalten werden, können vom Bauträger/Verantwortlichen Sanierungsmaßnahmen eingefordert, oder auch finanzielle Entschädigungen, etwa durch Kaufpreisminderung, geltend gemacht werden.
Unser Unternehmen verfügt über entsprechend geschultes Personal (allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger), welches auf das Fachgebiet 20.30 (Bauakustik) spezialisiert ist und Sie gerne in Ihrem individuellen Fall unterstützt.
→ Bauakustik
Betriebsanlagengenehmigungen
Sämtliche Betriebsanlagen (insbesondere Restaurants, Lokale, produzierende Betriebe, Sportstätten, etc.) bedürfen einer behördlichen Bewilligung, wenn durch die ausgehenden Emissionen Anrainer oder aber auch die Umwelt negativ betroffen werden bzw. sein könnten. Die Betriebsanlagengenehmigung schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb. Der Betriebsinhaber ist dafür verantwortlich, die gesetzlichen sowie im Bescheid vorgegebene Bestimmungen alle 5 Jahre zu überprüfen.
Zur Erstellung des Gutachtens ist es erforderlich, die ortsübliche Schallsituation zu erfassen und die vorraussichtliche Mehrbelastung mittels geeigneter Software zu berechnen. Wir erstellen für Sie das erforderliche Umweltgutachten und übermitteln dieses, sofern erwünscht, direkt an das Magistrat als Grundlage zur Austellung der Betriebsanlagengenehmingung.
- Messung und Analyse der Geräuschbelastung
- Entwicklung von Maßnahmen zur Lärmminderung
- Beurteilung von Maßnahmen zur Lärmminderung
- Schallimmissionsmessungen gem. ÖNORM S 5004
- Parkplatzlärmstudie: Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Augsburg
- ROSINAK & PARTNER: Verkehrs- und umwelttechnische Richtlinien für Garagenprojekte, i.A.d. Magistratsdirektion – Stadtbaudirektion
- Österreichischer Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL): Beurteilung von Schallimmissionen - Lärmstörung im Nachbarschaftsbereich, ÖAL-Richtlinie Nr. 3, Blatt 1, Ausgabe 01.03.2008
- ÖNORM S 5021: Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung, Ausgabe 01.04.2010
- Messung von Schallleistungspegel gem. ÖNORM EN ISO 3744 und ÖNORM EN ISO 3746
- Akustische Messung von haustechnischen Anlagen und Betriebsanlagen gem. ÖNORM EN ISO 16032
- Akustische Analyse von Lärmschutzwänden gem. ÖNORM 1793-5 (ADRIENNE-Verfahren)